Hausordnung
Verabschiedet durch: Verein „Der Würfel“ e.V. Senftenberg
Sitz: Club WK III , an der Bernhard-Kellermann-Straße 4, 01968 Senftenberg
- Der Club steht für jeden offen, der die Hausordnung anerkennt.
- Die Clubräume stehen jedem zur Nutzung zur Verfügung.
- Alle Angebote des Hauses können von jedem genutzt werden.
- Jeder hat das Recht zur inhaltlichen Gestaltung des Hauses Vorschläge zu machen.
- Bei geschlossenen Veranstaltungen haben nur die Veranstalter das Aufenthaltsrecht.
- Im gesamten Haus gilt das Jugendschutzgesetz.
- Im gesamten Haus gilt das Betäubungsmittelgesetz.
- Es ist verboten verfassungsfeindliche Symbole zu tragen.
- Das Abspielen von Musik mit gewaltverherrlichenden und menschenverachtenden Inhalten ist im Haus verboten..
- Das Anbringen von Werbung im und am Haus ist nur mit Zustimmung des Vereins gestattet.
- Auf dem gesamten Gelände des Jugendclubs gilt absolutes Alkohol-,Drogen-und Waffenverbot. (Ausnahme: Der Verzehr von Alkohol ist im Rahmen von Veranstaltungen ab 18 Jahren gestattet)
- Das Rauchen ist nach dem Brandenburgischen Nichtraucherschutzgesetz-BbgNiRschG im Gebäude verboten. Als Kinder-und Jugendeinrichtung gilt dies auch für das gesamte Außengelände.
- Das Mitbringen von alkoholischen Getränken in den Club in jeglicher Form ist untersagt.( dazu zählen u.a. Beutel , Tasche, Rucksack u.s.w.)
- Es ist untersagt Hunde mit in die Räume des Clubs zu bringen.
- Bei Nichteinhaltung der Hausordnung kann vom Verein ein Hausverbot ausgesprochen werden. Die Dauer des Hausverbotes wird vom Verein festgelegt.
Ein Verstoß gegen die Hausordnung ist Hausfriedensbruch und führt
zur Anzeige!
Der Vorstand