Hausordnung

Verabschiedet durch: Verein Der Würfel e.V.

  • Der Club steht für jeden offen, der die Hausordnung anerkennt.
  • Die Clubräume stehen jedem zur Nutzung zur Verfügung.
  • Alle Angebote des Hauses können von jedem genutzt werden.
  • Jeder hat das Recht zur inhaltlichen Gestaltung des Hauses Vorschläge zu machen.
  • Bei geschlossenen Veranstaltungen haben nur die Veranstalter  das Aufenthaltsrecht.
  • Im gesamten Haus gilt das Jugendschutzgesetz.
  • Im gesamten Haus gilt das Betäubungsmittelgesetz.
  • Es ist verboten verfassungsfeindliche Symbole zu tragen.
  • Das Abspielen von Musik mit gewaltverherrlichenden und menschenverachtenden Inhalten ist im Haus verboten..
  • Das Anbringen von Werbung im und am Haus ist nur mit Zustimmung des Vereins gestattet.
  • Auf dem gesamten Gelände des Jugendclubs gilt absolutes Alkohol-,Drogen-und Waffenverbot. (Ausnahme: Der Verzehr von Alkohol ist im Rahmen von Veranstaltungen ab 18 Jahren gestattet)
  • Das Rauchen ist nach dem Brandenburgischen Nichtraucherschutzgesetz-BbgNiRschG im Gebäude verboten. Als Kinder-und Jugendeinrichtung gilt dies auch für das gesamte Außengelände.
  • Das  Mitbringen von alkoholischen Getränken in den Club in jeglicher Form ist untersagt.( dazu zählen u.a. Beutel , Tasche, Rucksack u.s.w.)
  • Es ist untersagt Hunde mit in die Räume des Clubs zu bringen.
  • Bei Nichteinhaltung der Hausordnung kann vom Verein ein Hausverbot ausgesprochen werden. Die Dauer des Hausverbotes wird vom Verein festgelegt.