Verabschiedet durch: Verein Der Würfel e.V.
- Der Club steht für jeden offen, der die Hausordnung anerkennt.
- Die Clubräume stehen jedem zur Nutzung zur Verfügung.
- Alle Angebote des Hauses können von jedem genutzt werden.
- Jeder hat das Recht zur inhaltlichen Gestaltung des Hauses Vorschläge zu machen.
- Bei geschlossenen Veranstaltungen haben nur die Veranstalter das Aufenthaltsrecht.
- Im gesamten Haus gilt das Jugendschutzgesetz.
- Im gesamten Haus gilt das Betäubungsmittelgesetz.
- Es ist verboten verfassungsfeindliche Symbole zu tragen.
- Das Abspielen von Musik mit gewaltverherrlichenden und menschenverachtenden Inhalten ist im Haus verboten..
- Das Anbringen von Werbung im und am Haus ist nur mit Zustimmung des Vereins gestattet.
- Auf dem gesamten Gelände des Jugendclubs gilt absolutes Alkohol-,Drogen-und Waffenverbot. (Ausnahme: Der Verzehr von Alkohol ist im Rahmen von Veranstaltungen ab 18 Jahren gestattet)
- Das Rauchen ist nach dem Brandenburgischen Nichtraucherschutzgesetz-BbgNiRschG im Gebäude verboten. Als Kinder-und Jugendeinrichtung gilt dies auch für das gesamte Außengelände.
- Das Mitbringen von alkoholischen Getränken in den Club in jeglicher Form ist untersagt.( dazu zählen u.a. Beutel , Tasche, Rucksack u.s.w.)
- Es ist untersagt Hunde mit in die Räume des Clubs zu bringen.
- Bei Nichteinhaltung der Hausordnung kann vom Verein ein Hausverbot ausgesprochen werden. Die Dauer des Hausverbotes wird vom Verein festgelegt.